Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht. Die deutschen Bischöfe haben ihn 2006 als einen „Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit“ bezeichnet. Damit sind die kirchlichen Analysekategorien des Themas Klimawandel und die daraus abgeleiteten kirchlichen Handlungsfelder umrissen.
Die Umweltbeauftragten der deutschen Bistümer setzen sich dafür ein, in den Diözesen zu klimaverträglicherem Handeln zu kommen: Dies betrifft v.a. die Handlungsfelder Bau/Liegenschaften (Energieeinsparung, Effizienzsteigerung, Umstieg auf die Erneuerbaren Energieträger), Beschaffung, Mobilität, sowie Verkündigung, Bildung und Beratung der Bistumsleitungen in Bezug auf mögliche gesellschaftlich-politische Positionierungen. Etliche Bistümer kompensieren inzwischen bei Ihnen anfallende Treibhausgasemissionen – v.a. aus dem Sektor Mobilität – durch die sog. Klimakollekte, einem kirchlichen Kompensationsfonds.
Die diözesanen Umweltbeauftragten verstehen sich darüber hinaus als MultiplikatorInnen kirchenamtlicher Positionen, zuletzt z.B. der „10 Thesen zum Klimaschutz“ (2019) der Deutschen Bischofskonferenz.
In den letzten Jahren haben etliche Bistümer an der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes teilgenommen und sind nun auf dem Weg, Klimaschutz(teil)konzepte umzusetzen.
Die Verschränkung der Themenbereiche „Ökologie“ und „Eine Welt“ sind selten so offenkundig wie beim Thema Klimawandel. Insofern sind gerade hier die kirchlichen Hilfswerke, die Räte und die entwicklungspolitisch engagierten Verbände ein wichtiger Kooperationspartner der diözesanen Umweltbeauftragten.
Viele von ihnen sind aktiv im Ökumenischen Netzwerk Klimagerechtigkeit.